Haftpflichtschäden
Wer jemand anderen schuldhaft oder durch Verletzung von gesetzlichen Haftpflichtvorschriften einen Schaden zufügt, ist nach unserer Rechtsordnung zur "Wiedergutmachung" (=Schadenersatz) verpflichtet.
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Schadensfällen und auch bei der Aufbereitung von (technischen) Randbedingungen zur Regressabwicklung.
Auftragsspezifisch kann eine Überprüfung von Haftung und Deckung erfolgen.
.
We know how
Unsere Experten stehen Ihnen weltweit rund um die Uhr zur Verfügung bei:
-
Überprüfung von Haftung und Deckung
-
Planungshaftpflicht
-
Personenschäden
-
Sachschäden
-
Vermögensschäden
