Arbeitssicherheit
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber, eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation bereitzustellen.
Arbeitsunfälle verursachen nicht nur viel Leid bei den Betroffenen, sondern auch betriebswirtschaftliche Kosten (Personal- und Sachkosten, Ertrags-, Umsatz- und Imageverluste, Gerichtskosten). Durch gezielten Arbeitsschutz sollen Unfallgefahren, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden vermieden werden.
Unsere Experten unterstützen Sie bei Ihren Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ziel haben.
We know how
Unsere Experten stehen Ihnen weltweit rund um die Uhr zur Verfügung bei:
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Externe Präventivkräfte
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Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
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Sicherheitstechnische Stellungnahmen
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Arbeitsplatzbezogene Messungen
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Zusammenarbeit mit Behörden
